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Zur Situation

Hier finden Sie die Erläuterungen zu meinen Kritikpunkten. Bitte beachten Sie, dass der aktuelle Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 stammt und durch diverse Änderungen immer wieder angepasst wurde. Ich nenne Ihn daher „FNP 1980 ff“. Der neue Flächennutzungsplan soll nach aktueller Planung im Jahr 2025 in Kraft treten. Ich nenne diesen demnach „FNP 2025“. Dies vorausgeschickt, hier meine Erläuterungen:


1. Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes 2025 entsprechen nicht dem erklärten Willen des Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2016. 


Demnach sollte der Flächennutzungsplan künftig nicht mehr den Charakter der Wachstumsvorsorge haben, sondern dem qualitativen Erneuerungs- und Anpassungsbedarf folgen. Vergleicht man nun die Siedlungsflächen im FNP 1980ff mit den in den Ortsteilentwicklungskonzepten (FNP 2025) ausgewiesenen neuen Siedlungsflächen erkennt man jedoch folgendes Wachstum:

 

             Brombach, Immekeppel & Umgebung                0,00 ha
  Heiligenhaus 6 Umgebung    6,00 ha
  Marialinden & Umgebung    3,40 ha
  Overath& Umgebung   38,60 ha
  Untereschbach, Steinenbrück & Umgebung   13,50 ha
  Vilkerath & Umgebung    25,25 ha
  Summe zusätzliche Siedlungsfläche     86,75 ha


Folglich weisen die Entwürfe im Vergleich zum aktuell gültigen Flächennutzungsplan (FNP 1980ff) 86,75 ha zusätzliche Neubauflächen aus. Der Vergleich mit dem aktuell gültigen Gebietsentwicklungsplan von 2001 zeigt sogar, dass nahezu alle Reserveflächen ausgenutzt werden sollen.

Statt also -wie im Juni 2016 beschlossen- „keine Wachstumsvorsorge“ zu betreiben, machen die Entwürfe genau das Gegenteil!!!

Eine genaue Gegenüberstellung der Flächen aus den Ortsteilentwicklungskonzepten (zukünftiger FNP 2025) mit denen des aktuell gültigen Flächennutzungsplanes (FNP 1980ff) sowie den Aufstellungsbeschluss vom 28.06.2016 finden Sie unter Downloads 

Im Flächennutzungsplan können nur Siedlungsflächen ausgewiesen werden, die auch im aktuell gültigen Regionalplan/ Gebietsentwicklungsplan vom 21.05.2001 als solche bezeichnet sind. Der Gebietsentwicklungsplan stellt also die von der Bezirksregierung maximal genehmigte Siedlungsfläche dar und ging aus dem zwischenzeitlich nicht mehr gültigen Landesentwicklungsplan von 1995 hervor. Seit 2017 gilt ein neuer Landesentwicklungsplan, der dem Klimawandel u.a. durch Regelungen zum Bodenschutz und der Sicherung landwirtschaftlicher Flächen Rechnung trägt. Das Verfahren zur Aufstellung eines neuen Regionalplanes als Nachfolger des bisherigen Gebietsentwicklungsplanes läuft seit geraumer Zeit, ohne dass ein gültiger Regionalplan für das Overather Stadtgebiet verabschiedet wurde. Es ist zwar zu erwarten, dass einmal als Siedlungsfläche ausgewiesene Flächen auch als solche im neuen Regionalplan weitergeführt werden, ob diese Vorgehensweise vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen sinnvoll ist, sei dahingestellt.

 

Das Beispiel Ginsterfeld:

Das Gebiet, welches immer noch als Gewerbegebiet Ginsterfeld ausgewiesen werden soll, weist Böden der Bodengüteklassen/ Bodenwertzahl 60-70 (fruchtbare/ schutzwürdige Böden bzw. besonders fruchtbare/ besonders schutzwürdige Böden) auf. Es handelt sich um bestes Ackerland, wie wir es in Overath und Umgebung selten finden. Wäre das Ginsterfeld im Jahr 1995 nicht als Siedlungsfläche ausgewiesen worden, würde es nun unter den Bodenschutz fallen. Stattdessen hält man aus einer fraglichen Gewinnerzielungsabsicht an bürokratischen Planungsverfahren fest. Setzt man diese in die Realität um, werden für die Deckung zukünftiger Grundbedürfnisse der Bevölkerung besonders wertvolle Böden für immer verloren sein.

 

Bei anderen sogenannten Regionalplanreserven (RP-Reserve) im Overather Stadtgebiet wird es sich ähnlich verhalten. Sie entstammen einem Landesentwicklungsplan von 1995/ Regionalplan von 2001, denen ganz andere Voraussetzungen zugrunde lagen, als wir sie heute kennen.

Zu guter Letzt wird im Ortteilentwicklungskonzept Overath eine Gewerbefläche „Kölner Straße/ RP-Reserve 2,4 ha“ ausgewiesen, die weder im Flächennutzungsplan noch im Gebietsentwicklungsplan zu finden ist. Hier muss die Rechtmäßigkeit der Entwicklung von der Stadt Overath nachgewiesen werden.

 


2. Die Entwürfe für den neuen Flächennutzungsplan werden den gesetzlichen Vorgaben gemäß Baugesetzbuch §5 nicht gerecht.  


Nach §5 BauGB ist im Flächennutzungsplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde darzustellen. Die voraussehbaren Bedürfnisse der Overather Einwohner sind viel umfangreicher als solche nach Siedlungfläche, Naherholung und Mobilität.

So konnten wir in diesem Sommer deutlich die Auswirkungen des Klimawandels spüren. Darüber hinaus bringen geopolitischen Auseinandersetzungen in Europa unsere ohnehin schon störanfälligen Lieferketten ins Wanken. Grundbedürfnisse der Bevölkerung nach Versorgung mit regionalen Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser sollten daher zukünftig mehr im Fokus stehen. Auch die wachsenden Ansprüche an land- und forstwirtschaftliche Flächen in Hinblick auf die Produktion von regenerativen Energien und Rohstoffen machen ein Umdenken dringend erforderlich. Siedlungswachstum und die damit verbundene Versiegelung fruchtbarer Böden ist nicht mehr zu vertreten. Viele Verbände fordern seit Jahren die konsequente Verringerung der Flächeninanspruchnahme. Für Overath stellen sich folgende Fragen: 
 

  • Warum sind die Ortsteilentwicklungskonzepte dennoch wachstumsorientiert? Warum sollen die Siedlungsflächen zu Lasten der noch vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen weiterhin ausgeweitet werden?
  • Warum werden landwirtschaftliche Flächen in den Ortsteilentwicklungskonzepten nicht berücksichtigt, obwohl der §5 Absatz 1, Ziffer 9 des Baugesetzbuches dies vorsieht?

 

Stichpunkt Nahrungsmittel

Der Eigenversorgungsgrad mit Nahrungsmitteln in Deutschland lag bereits im Jahr 2020 nur noch bei 88%. Tendenz sinkend, da die Verteuerung der Agrarflächen, immer striktere Auflagen für die Landwirtschaft und nicht zuletzt die aktuelle Energiekrise das Bauernsterben weiter vorantreiben. Düngerknappheit und Dürreperioden tun ihr übriges. Siehe hierzu unter anderem:

Auch Zukäufe werden immer schwieriger, da die Nahrungsmittel immer teurer werden. Dies liegt zum einen an der Verteuerung der Produktions- und Transportkosten, zum anderen an der Verknappung der weltweit verfügbaren Nahrungsmittel:

Stichpunkt Trinkwasser

Nach drei Dürresommern in den Jahren 2018 bis 2020 herrschte auch im Sommer 2022 wieder Dürre in Deutschland und NRW. Zwar wird das Trinkwasser aktuell noch nicht knapp, mit einer Verschlimmerung aufgrund des Klimawandels muss man aber rechnen. Mehr dazu:

Das sichtbarste Zeichen sind die borkenkäfergeschädigten Wälder (nicht nur) in Overath. Die trockenheitsgeschädigten Fichten konnten dem Schädling nicht mehr viel entgegensetzen, sodass sich dieser ungehindert ausbreiten konnte. Das Resultat sind kahle Hänge und eine stark reduzierte gesunde Waldfläche.

Wald leistet einen erheblichen Beitrag zum Wasserhaushalt. Der Waldboden speichert große Mengen von Wasser und verhindert dadurch den Oberflächenabfluss. Ist seine Speicherfähigkeit erschöpft, so fließt das Wasser, durch den Boden gefiltert ab und erhöht das erfassbare Grundwasserangebot. Ein Quadratmeter Waldboden speichert bis zu 200 Liter Wasser. Schmelz- und Regenwasser versickern langsam und werden durch die gute Filterleistung des Bodens zu sauberem Grundwasser, das zum Trinken meist nicht mehr aufbereitet werden muss. Das Wurzelgeflecht der Bäume hält den wertvollen Boden fest und leistet vor allem in Hanglagen einen wichtigen Beitrag zum Erosionsschutz.

Warum werden forstwirtschaftliche Flächen in den Ortsteilentwicklungskonzepten nur oberflächlich mit der Bemerkung „Weiterentwicklung der Wälder zu klimaangepassten und resilienten Räumen“ abgetan? Auch forstwirtschaftliche Flächen sollen laut §5 Absatz 1, Ziffer 10 Baugesetzbuch vom Flächennutzungsplan erfasst werden. Hier müssen konkretere Konzepte und Schutzzonen für gesunde Bestandswälder her.

 


3.Die Entwürfe für den neuen Flächennutzungsplan sind in sich nicht schlüssig.


 

Stichpunkt „Entlastung thermisch überlasteter Siedlungsbereiche“
Als thermisch überlasteter Siedlungsbereich wird im Ortsteilentwicklungskonzept Overath der Zentralort inklusive dem „Großraum Ferrenberg“ ausgewiesen. Lösungsansätze gibt es im Konzept nicht. Stattdessen soll weiterer Wald für einen zusätzlichen Siedlungsbereich abgeholzt werden, was einer Verschlechterung gleichkommt.

Wald gleicht aber Temperaturschwankungen aus, erhöht die Luftfeuchtigkeit und steigert die Taubildung. Durch die geringere Sonneneinstrahlung und höhere Luftfeuchte im Wald, sind die Lufttemperaturen im Sommer dort meistens niedriger als im freien Land. Es können Unterschiede von 3° bis 6°C gegenüber dem Freiland und 4° bis 8°C gegenüber von Städten eintreten. Große zusammenhängende Waldflächen in der Nähe von Städten bewirken infolge der Temperaturunterschiede einen ständigen Luftaustausch. Dadurch gelangt reine und qualitativ bessere Luft in die Stadt.

Warum werden forstwirtschaftliche Flächen in den Ortsteilentwicklungskonzepten nur oberflächlich mit der Bemerkung „Weiterentwicklung der Wälder zu klimaangepassten und resilienten Räumen“ abgetan? Auch forstwirtschaftliche Flächen sollen laut §5 Absatz 1, Ziffer 10 Baugesetzbuch vom Flächennutzungsplan erfasst werden. Hier müssen konkretere Konzepte und Schutzzonen für gesunde Bestandswälder her.

 

Stichpunkt Legenden „Leitlinien Siedlungsentwicklung“
Die Legenden (Leitlinien Siedlungsentwicklung) der einzelnen Ortsteilentwicklungskonzepte sind nicht einheitlich. Dies verwirrt den Betrachter und erschwert die spätere Zusammenführung zu einem Gesamtkonzept „Flächennutzungsplan für die Stadt Overath“.
So wird die Neuausweisung von Siedlungsflächen unter folgenden „Namen“ geführt:

  • aktuelle Wohnbauflächenentwicklung
  • Schwerpunkt der Wohnbauflächenentwicklung für ein behutsames Wachstum
  • Sicherung einer bedarfsgerechten wohnbaulichen Eigenentwicklung
  • Aktuelle Gewerbeflächenentwicklung
  • Gewerbeflächenreserve
  • Nutzung der Lagegunst zur Neuausweisung von Gewerbeflächen
  • Ausschöpfung der Innenentwicklungspotentiale/ Innenentwicklungsflächen

 

Warum diese Euphemismen? Warum nennt man es nicht einfach "Neuausweisung Wohnbaufläche"/ "Neuausweisung Gewerbefläche", dann weiß jeder, worum es geht.

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